Stadt Beverungen

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Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Beverungen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

1.) 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Beverungen zur Umwandlung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie“ im Bereich der Ortschaft Amelunxen
 
2.) Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 "Windpark Twerberg" in der Ortschaft Amelunxen
 
Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 den Beginn des Verfahrens zur 57. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Beverungen sowie auf Antrag des Vorhabenträgers den Beginn des Verfahrens zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Windpark Twerberg“ in der Ortschaft Amelunxen beschlossen.
 
I. Anlass und Ziel der Planung
 
Die vorgesehene Fläche ist bisher im gültigen Flächennutzungsplan überwiegend als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ dargestellt.
 
Diese Fläche soll in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie“ (§ 1 Absatz 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung - BauNVO) geändert werden.
 
Gleichzeitig soll im Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 „Windpark Twerberg“ geändert werden.
 
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Freiflächen-Photovoltaikparks.
 
II. Plangebiet
 
Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält.

III. Verfahren
 
Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB wurden mit Schreiben vom 02.10.2024 frühzeitig beteiligt.
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Planentwurf und die Begründung vom 07.10.2024 bis einschließlich 09.11.2024 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
 
Die sich aus diesen o.g. Verfahren ergebenen Änderungen wurden eingearbeitet.
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB findet in der Zeit vom 23.06.2025 bis einschließlich 22.07.2025 statt.
 
IV. Öffentliche Auslegung
 
Der Planentwurf und die Begründung sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit
 

vom 23.06.2025 bis einschließlich 22.07.2025

 
auf der Internetseite www.beverungen.de unter der Rubrik „Rathaus & Service“ | „Bebauungspläne & FNP“ | „Aktuelle Verfahren“ veröffentlicht.
 
Die Bauleitunterlagen werden des Weiteren während des vorgenannten Zeitraumes bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Zimmer 206, während der Öffnungszeiten
 
                                      Montag – Freitag:                          08.00 – 12.30 Uhr
                                      Montag, Dienstag, Donnerstag:    14.00 – 16.00 Uhr
                                      Mittwoch:                                       14.00 – 15.30 Uhr
 
öffentlich ausgelegt.
 
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht mit folgenden Informationen: Informationen zum Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

 

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Firma BIOPLAN Höxter PartGmbB, Juni 2025

 

  • Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung zu dem FFH-Gebiet ‚Kalkmagerrasen bei Ottbergen‘ durch die Firma BIOPLAN Höxter PartGmbB, Juni 2025

 
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
 
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bauleitplanung@beverungen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Beverungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
 
Die Stellungnahmen sind zu richten an die
Stadt Beverungen
Weserstraße 10-12
37688 Beverungen
 
Der Rat der Stadt Beverungen prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen und das Ergebnis wird mitgeteilt.
 
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
 
Beverungen, 17.06.2025
gez.
Hubertus Grimm
Bürgermeister