Zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025 können alle Wählerinnen und Wähler, die am Wahlsonntag keine Möglichkeit haben, ins Wahllokal gehen zu können (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, Urlaub etc.), bereits vor dem eigentlichen Wahltermin ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung der Wahlscheine stellen.
Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie auf unterschiedliche Weise beantragen:
- per Wahlscheinantrag-Online oder durch Nutzung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung (ab 04.08.2025 bis 08.09.2025, 12.00 Uhr)
- per Post (Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- persönlich im Wahlbüro im Rathaus (nach Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweisdokumentes)
Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten folgende Briefwahlunterlagen:
- einen amtlichen weißen Wahlschein für die Kommunalwahlen
- einen amtlichen hellblauen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl
- einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl
- einen amtlichen hellgelben Stimmzettel für die Landratswahl
- einen amtlichen hellroten Stimmzettel für die Kreistagswahl
- einen für alle Wahlen gemeinsamen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen mit der Anschrift an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Wahlbenachrichtigung wird als Brief versandt. Wenn der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt wird, muss dieser den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, enthalten.
Der Antrag kann in einem frankierten Umschlag zurück an die dort angegebene Adresse der Stadt Beverungen gesandt, persönlich oder durch einen Dritten bei der Stadt Beverungen abgeben werden sowie in den städtischen Briefkasten am Eingang des Rathauses, Weserstraße 12, eingeworfen werden.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich bei der Stadt Beverungen im Briefwahlbüro beantragen, ausfüllen und Ihre Stimmzettel direkt in die Briefwahlurne einwerfen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen Anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlscheine können bis zum 12. September 2025, 15.00 Uhr, im Wahlbüro beantragt werden. Das Wahlbüro ist bis zu diesem Zeitpunkt geöffnet.
Der Wahlbrief muss am Wahltag - 14. September 2025 - bis 16.00 Uhr bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 10-12, 37688 Beverungen, eingehen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe sind ungültig.