Stadt Beverungen

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Straßenbaubeiträge (BauGB / KAG)

Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Anlagen zum Parken sowie selbständigen Grünanlagen erhebt die Stadt Beverungen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).

Beim späteren Zweitausbau (grundlegende Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) einer Erschließungsanlage fallen Straßenbaubeiträge gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) an.