Stadt Beverungen

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Haushaltsplan für Bürgerinnen und Bürger - Jahresabschlüsse

Bereits Anfang der 90er Jahre sind unter dem Begriff "Neue Steuerungsmodelle" erste Reformen der Verwaltung eingeleitet worden. Es folgten weitere Versuche und Modellprojekte. Seit dem 01.01.2005 gilt im Land Nordrhein-Westfalen das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF). Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen alle Kommunen des Landes bis zum Jahr 2009 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung umstellen.

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Städte und Gemeinden und enthält für die Zeit des Haushaltsjahres und die mittelfristige Planung die inhaltliche Konkretisierung der Aufgabenerfüllung und die hierfür voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen, Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. In seiner Eigenschaft als haushaltsrechliches Ermächtigungsinstrument ist er bezogen auf das Haushaltsjahr für die Haushaltsführung der Gemeinde im Innenverhältnis verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn jedoch weder begründet noch aufgehoben; der Haushaltsplan entfaltet demnach keine Außenwirkung (§ 79 Abs. 3 GO). 

Die Stadt Beverungen hat ihren ersten doppischen Haushalt 2007 aufgestellt. Hiermit ist ein großer Schritt zur Reformierung des Haushaltswesens gemacht worden. Ziele der Reform sind die verbesserte Steuerungsfähigkeit, die Förderung nachhaltiger Haushaltswirtschaft und intergenerativer Gerechtigkeit, sowie mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Haushaltspläne ab 2012 und die bisher erstellten Jahresabschlüsse ab 2010 stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Nähere Informationen erteilen die zuständigen Mitarbeiter der Kämmerei.

Zuständig:
Filmar, Frank
Rehermann, Martin