Stadt Beverungen

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Datenschutz zu Wahlen

Die Wahlbehörde der Stadt Beverungen ist - bezogen auf das Stadtgebiet Beverungen - zuständig für die Durchführung von:

  • Kommunalwahlen
  • Landtagswahlen
  • Bundestagswahlen
  • Europawahlen
  • Integrationsratswahlen
  • Volks- und Bürgerentscheiden

In diesem Zusammenhang werden Daten folgender Personen oder Institutionen gespeichert und verarbeitet:

  • Wahlberechtigte
  • Bewerberinnen und Bewerber um politische Mandate
  • Mitglieder von Wahlorganen
  • Personen oder Institutionen, die Wahlräume zur Verfügung stelle

Mit den nachfolgenden Informationsblättern möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über Ihre datenschutzrechtlichen Rechte informieren:

Informationsblatt nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei der Stadt Beverungen im Zuge