Stadt Beverungen

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Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation

Die Stadt Beverungen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW.

Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür den Zugang eröffnet hat. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 126 a) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Die Stadt Beverungen hat diesen Zugang für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet.

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per De-Mail wurde ausschließlich die folgende De-Mail-Adresse eingerichtet: info(@)beverungen.de-mail.de

Hinweis: Der Absender muss zwingend im Besitz eines eigenen De-Mail-Postfachs sein.

Für alle anderen E-Mail-Adressen der Stadt Beverungen wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Dies bedeutet beispielweise, dass Sie über andere E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen können oder Fristen gewahrt bleiben, wenn Sie eine E-Mail an eine andere Adresse als info(@)beverungen.de-mail.de senden. Gleichwohl können Sie natürlich die E-Mail-Adressen, die Sie zu den Ansprechpartner der Stadt Beverungen finden, für formlose Anfragen etc. nutzen.

Dateianhänge

Sollten Sie De-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Beverungen versenden, beachten Sie bitte, dass die Stadt Beverungen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können aktuell bearbeitet werden:

  • Adobe Acrobat ab Version 6 (PDF-Version 1.5) (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Textdateien im Format ASC II (.txt)
  • Microsoft Word bis Version 2007 (.doc/.docx)
  • Microsoft Excel bis Version 2007 (.xls/.xlsx)
  • Microsoft Powerpoint bis Version 2007 (.ppt/.pptx, .pps/.ppsx)
  • Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
  • Bilddateien im Tagged Image File Format (.tif)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Beverungen zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

In allen Dateianhängen dürfen keine ausführbaren Codes, automatisierte Abläufe, Programmierungen (Makros) oder ein Kennwortschutz (Ausnahme - verschlüsselte .pdf­-Dateien oder .zip-Archive nach vorheriger Absprache) verwendet werden.

Wenn Sie der Stadt Beverungen eine E-Mail mit ausführbaren Dateien (zum Beispiel *.exe, *.bat) übersenden, werden diese Anhänge ungelesen gelöscht. Ebenso wird eine E-Mail mit einem Virus ungelesen gelöscht. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden gefiltert. Sollte Ihre De-Mail nicht bearbeitet werden können, werden Sie schnellstmöglich entsprechend § 3 a Abs. 3 VwVfG NRW darüber informiert.

Dateigröße

Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. aller Anhänge ist auf eine Größe von 10 Megabyte (MB) beschränkt. Größere E-Mails können technisch nicht verarbeitet werden. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt.