Stadt Beverungen

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Lärmaktionsplan

Auf der Grundlage des geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG, §47 a bis f) und der europäischen Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sind von betroffenen Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen und alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.

Seitens der Stadt Beverungen wurde der Lärmaktionsplans (3. Stufe) im März 2020 letztmalig veröffentlicht.

Auf Grundlage neu berechneter Lärmkarten des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW, Stand 2022) wurde der Lärmaktionsplan der Stadt Beverungen (4. Stufe) nun fortgeschrieben.

Als Hauptlärmquellen, die auf das Gebiet der Stadt Beverungen einwirken, wurden dabei Teilbereiche der Bundesstraße 241 und der Bundesstraße 83 in der Kernstadt Beverungen berücksichtigt. Die weiteren Hauptstraßen sowie die einzelnen Ortsdurchfahrten wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da sie die erforderlichen Mindestzahlen von 8.220 Kraftfahrzeugen pro Tag nicht erreichen.

Nach Beschluss durch den Rat der Stadt Beverungen am 04.07.2024 wird der Lärmaktionsplan der Stadt Beverungen (4.Stufe) hiermit veröffentlicht.

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