Stadt Beverungen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Lärmaktionsplan

Auf der Grundlage des geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie sind von betroffenen Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen und der Öffentlichkeit bekanntzumachen.

Die Berechnung der Lärmbelästigung für das Stadtgebiet Beverungen erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW). Dabei wurde als Hauptlärmquellen, welche auf das Gebiet der Stadt Beverungen einwirken, die Hauptverkehrsstraßen Bundesstraße 241 und Bundesstraße 83 berücksichtigt.

Dieser Lärmaktionsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Bevölkerung wird gebeten, an der Fortschreibung dieser Planung durch eigene Beiträge und Hinweise mitzuwirken.

Nähere Einzelheiten und Ergebnisse können dem Lärmaktionsplan für die Stadt Beverungen entnommen werden.

Auf der Grundlage des geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie sind von betroffenen Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen, regelmäßig fortzuschreiben  und der Öffentlichkeit bekanntzumachen.

Hiermit wird auf die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Beverungen Stufe 3 öffentlich hingewiesen.