Personen, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Makler-, Baubetreuer-; hierfür sind die Anträge beim Kreis Höxter zu stellen), betreiben wollen, oder Ausländer sind bei der Erstattung von Anzeigen aufzufordern, die Erlaubnis nachzuweisen, die Handwerkskarte vorzulegen, bzw. zu belegen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltserlaubnis erteilt ist.
Wird ein Gewerbebetrieb von einem Minderjährigen oder im Namen eines Minderjährigen angezeigt und dabei eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes nicht nachgewiesen, ist das Vormundschaftsgericht zu benachrichtigen. Mangelhafte Anzeigen, die nicht gut lesbar, unvollständig oder unrichtig ausgefüllt wurden, können zurückgewiesen werden.
Erstattet der Gewerbetreibende die Anzeige persönlich, soll insbesondere bei der Anmeldung die Identität anhand des Personalausweises/Reisepasses überprüft werden. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, wird der Nachweis der schriftlichen Vollmacht nebst Personalausweis verlangt, ebenso der Ausweis des Bevollmächtigten. Für die im Handelsregister eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen soll insbesondere bei der Anmeldung die Vorlage eines Handelsregisterauszuges zur Überprüfung der Gesellschaftsform /des Gesellschafters (Inhabers) gefordert werden. Nur Gewerbetreibende, die im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, dürfen eine Firma im Sinne des § 17 HGB führen. Bei Personengesellschaften, z. B. OHG, KG oder GbR, hat jeder geschäftsführende Gesellschafter für sich eine eigene Anzeige zu erstatten. Entsprechende Angaben zur Person sind hierbei unentbehrlich.
Bei juristischen Personen (GmbH, AG) hat z. B. der Geschäftsführer der GmbH die Anzeige zu erstatten. Ebenfalls sind die persönlichen Daten der Geschäftsführer erforderlich. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern genügt ein weiteres Beiblatt. Bei juristischen Personen kann auf weitere Personalien nicht verzichtet werden, mit Ausnahme der bereits gegründeten, aber noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen. Hierbei sind die Personalien in der Anzeige festzuhalten. Im Feld 1 des Vordruckes GewA 1 ist hinter der Firma der Zusatz "in Gründung" anzufügen. Bei der Antragsannahme ist der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag vorzulegen.