Stadt Beverungen

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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister werden Vergehen gegen das Gewerberecht erfasst. Gewerbetreibende benötigen im Rahmen verschiedener Behördenverfahren einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

a) Auskunft über natürliche Personen:
    Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des    
    Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch
    dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

b) Auskunft über Firmen
    Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z. B. Firmen) kann eine Auskunft
    aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche
    Vertreter der Firma.

Die Anträge sind beim Ordnungsamt zu stellen, das den Antrag an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof -Dienststelle Bundeszentralregister-, Bonn, weiterleitet.

Benötigte Unterlagen:

a) bei Auskünften über Personen:

  • Nachweis der Identität: z. B. Personalausweis oder Pass
  • Angabe des Geburtsnamens der Mutter
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggfs. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
  • Persönliche Antragstellung ist erforderlich

b) bei Auskünften über Firmen:

  • Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z. B. Personalausweis oder Pass
  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z. B. Auszug aus dem Handelsregister)
  • Angabe der Rechtsform der Firma (z. B. GmbH, KG)
  • Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregister) zuständiges Registergericht
  • Name und Sitz der Firma
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggfs. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde

Für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind Gebühren in Höhe von 13,00 EUR zu zahlen.

Zuständig:
Waßmuth, Elisabeth