Stadt Beverungen

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Anmeldung

Beschreibung:

"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."
So heißt es im § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes.

Es genügt die Anmeldung am neuen Wohnort.
Die Abmeldung bei Ihrer vorherigen Wohnsitzgemeinde übernehmen wir automatisch für Sie auf elektronischem Wege.
Bei verheirateten Personen ist es nicht unbedingt erforderlich, dass beide Personen gemeinsam vorsprechen. Die Unterschrift eines Ehepartners genügt.
Volljährige Kinder müssen sich jedoch persönlich anmelden oder eine Vollmacht ausstellen.

Seit dem 01.11.2015 ist es Pflicht, bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen.

Hinweis:

Sollten Sie innerhalb des Kreises Höxter umziehen, so können Sie auch gleich die Ummeldung Ihres Fahrzeuges bei uns vornehmen. Siehe hierzu das Kapitel „Kfz-Ummeldung“.

Benötigte Unterlagen:


Gebühren:
keine

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Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja