Stadt Beverungen

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Erschließungskosten

Beschreibung:
Für den Neubau von Straßen werden Erschließungsbeiträge (90 % der Ausbaukosten) erhoben. Verbesserungen und Erneuerungen an vorhandenen Straßen werden über Straßenbaubeiträge abgerechnet (50 % der Ausbaukosten).

Für den Anschluss eines Grundstückes an die öffentlichen Abwassereinrichtungen wird ein Kanalanschlussbeitrag und Aufwandersatz durch die Stadtwerke erhoben.

Örtliche Rechtsgrundlagen sind die Erschließungsbeitrags-, Straßenbaubeitrags- und Kanalanschlussbeitragssatzungen.

Zuständig:
Gauding ​​​​​​, Katharina