Stadt Beverungen

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Denkmalschutz

Beschreibung:
Schützenswerte Objekte sind in die Denkmalliste der Stadt Beverungen eingetragen. Die Veränderung von Denkmälern ist erlaubnispflichtig.

Für diese Objekte können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel bewilligt werden. Für die Beantragung dieser Mittel und bei der Planung von Veränderungen an den Objekten sollten Sie sich von unseren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten lassen.

Zuständig:
Frewer, Wolfgang