Stadt Beverungen

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Bauantrag

Beschreibung:
Nach der Novellierung des Baurechtes in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1996 ist im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes für die Errichtung von Bauvorhaben keine Genehmigung mehr erforderlich. Für diese Bauvorhaben reicht die Vorlage eines Antrages mit Anlagen bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde aus. Welche Unterlagen neben dem Antragsformular benötigt werden, kann bei jedem Architekten oder bei der Bauabteilung erfragt werden.

Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich. Die zuständige Baubehörde für das Gebiet der Stadt Beverungen ist das

Kreisbauamt Höxter
Moltkestr. 12
37671 Höxter
Telefon: 05271 965-0

Für die Genehmigung dieses Bauvorhabens ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Bauanträge werden von der Stadt Beverungen an das Kreisbauamt zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag mit Anlagen (1-fach), wenn das Bauvorhaben innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt
  • Bauantrag mit Anlagen (3-fach), wenn das Bauvorhaben außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt

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Zuständig bei der Stadt Beverungen:
Frewer, Wolfgang
Ernst, Ludger