Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2020
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Beverungen für das Haushaltsjahr 2020 liegt gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, und zwar
bis einschließlich 12. Dezember 2019
bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Haupt- und Finanzabteilung, Zimmer 203 und 206, während der Dienststunden (montags bis freitags: 8.00 bis 12.30 Uhr; montags, dienstags und donnerstags: 14.00 bis 16.00 Uhr; mittwochs: 14.00 bis 15.30 Uhr) öffentlich aus. Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige in der Zeit vom
20. November bis 11. Dezember 2019
bei der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Haupt- und Finanzabteilung, Zimmer 203 und 206, Einwendungen erheben.
Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.