Stadt Beverungen

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Bekanntmachungen

Einebnungen von Gräbern auf den Friedhöfen der Stadt Beverungen

Es ist festgestellt worden, dass auf den städtischen Friedhöfen bei einigen Gräbern die Grabpflege vernachlässigt wird.
Die für die Gräber Verantwortlichen sind der Stadt Beverungen nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln. Die Verantwortlichen werden hiermit gem. § 33 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 durch diese öffentliche Bekanntmachung aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Grabpflege nachzukommen. Bleibt diese Aufforderung drei Monate unbeachtet, wird die Stadt Beverungen entsprechend der Regelungen in der Friedhofssatzung die Gräber abräumen, einebnen und einsäen sowie die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen beseitigen. 

Nähere Auskünfte erteilt Frau Sander, Friedhofsverwaltung der Stadt Beverungen, Weserstraße 10 – 12, Zimmer 006, 37688 Beverungen, Tel.: 05273/392-158.