Gemäß § 24 und 75 b der Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV.NRW. S. 592, S. 967) in der zur Zeit gültigen Fassung fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates und des Bürgermeisters der Stadt Beverungen in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten auf.
Auf die Bestimmungen der §§ 15 bis 17 sowie der §§ 46 b und 46 d Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der aktuellen Fassung und der §§ 25, 26 und 31 sowie der §§ 75 a und 75 b KWahlO weise ich hin.
Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die als pdf-Dokumente auf der WebSite der Stadt Beverungen (www.beverungen.de) unter der Rubrik Rathaus & Service / Wahlen zur Verfügung stehen. Die Vordrucke werden ebenfalls von der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, Zimmer 108, 37688 Beverungen, während der Dienststunden kostenlos abgegeben.