Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 05.09.2024 gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV NRW S. 454), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), für die im Jahre 2025 statt-findenden Kommunalwahlen im Wahlgebiet der Stadt Beverungen einen Wahlausschuss gewählt, der aus 8 Beisitzern und dem allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters, Herrn Ludger Ernst, als örtlichem Wahlleiter besteht. Der örtliche Wahlleiter ist kraft Gesetzes Vor-sitzender des Wahlausschusses.