Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Beverungen
Jahresabschluss 2021
Der Rat der Stadt Beverungen hat gemäß § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31. Dezember 2023, in seiner Sitzung am 17.11.2022 den im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses durch die Fa. Intecon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss 2021 festgestellt.