Beschreibung:
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. In diesem Fall ist eine doppelte Gebühr zu entrichten.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Abnahme von Fingerabdrücken notwendig (Ausnahme Fingerabdrücke: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe).
Grundsätzlich kann man ab dem 18. Lebensjahr einen Reisepass beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen. (Download: www.auswaertiges-amt.de)
Die Herstellung des Passes bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 3 - 4 Wochen.
Auf Wunsch ist auch eine Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten möglich.
In Eilfällen ist ein sogenannter Expresspass in verkürzter Zeit lieferbar.
Hierbei ist zu beachten, dass die entsprechenden Fristen an Werktagen zählen und der Pass vor 11.45 Uhr bestellt sein muss.
Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann.
Rechtsgrundlagen:
Verschiedene im Passgesetz
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
- der alte Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Formular siehe unter der Rubrik „Downloads/Links“). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung bei minderjährigen Jugendlichen bis 16 Jahren zwingend notwendig.
Besteht eine Vormundschaft wird eine Bestallungsurkunde des Amtsgerichts benötigt.
Gebühren: | |
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bei Antragstellung vor dem 24. Geburtstag | 37,50 € |
bei Antragstellung ab dem 24. Geburtstag | 70,00 € |
vorläufiger Personalausweis | 26,00 € |
48 Seiten Pass vor dem 24. Geburtstag | 59,50 € |
48 Seiten Pass ab dem 24. Geburtstag | 81,00 € |
Expressgebühren | 32,00 € |
Die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten.
Hinweise - Reisepass verloren/Reisepass wiedergefunden
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden.; bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten
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Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja