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Personalausweis

Mit Ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich im Alltag einfach und sicher aus – egal ob im Bürgeramt, in der Bank, am Empfang eines Hotels oder im Internet.Der Personalausweis mit Chip wurde am 01. November 2010 auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) eingeführt.

Beschreibung:

Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen die Ausweispflicht, die durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. In diesem Fall ist eine erhöhte Gebühr zu entrichten.

Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift notwendig. Seit dem 02. August 2021 ist die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend.

Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen.

Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise mit Einverständnis der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten ohne Online-Funktion beantragt werden.

Bei der Antragstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Download als PDF).

Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.

Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dieses können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) oder am PC mit Hilfe eines geeigneten Lesegerätes vornehmen.

Informationen über die Online-Ausweisfunktion finden Sie unter (www.Personalausweisportal.de)

Rechtsgrundlagen:

Verschiedene im Personalausweisgesetz
 

Benötigte Unterlagen:

  • alter Personalausweis
  • ein biometrisches Lichtbild mit hellem, einfarbigen Hintergrund
  • bei Erstausstellung wird der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde benötigt
  • bei einer Antragstellung vor dem 16. Geburtstag sind die Zustimmungsunterschriften aller Erziehungsberechtigten notwendig

Bearbeitungsdauer:

Nach der Produktion erhalten Sie per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 - 3 Wochen.

 

Etwa zwei Tage nach Erhalt dieses Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden. Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.

Gebühren: 
bei Antragstellung vor dem 24. Geburtstag22,80 €
bei Antragstellung ab dem 24. Geburtstag37,00 €
vorläufiger Personalausweis10,00 €


Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder örtlicher Unzuständigkeit - (zusätzlich 13,00 €)

bei Antragstellung vor dem 24. Geburtstag35,80 €
bei Antragstellung ab dem 24. Geburtstag50,00 €


Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder örtlicher Unzuständigkeit - (zusätzlich 13,00 €)

bei Antragstellung vor dem 24. Geburtstag52,80 €
bei Antragstellung ab dem 24. Geburtstag67,00 €

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten.

Hinweise - Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden:

Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen dem Einwohnermeldeamt wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich angezeigt werden; bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigen.

Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt automatisch im Rahmen der Verlustmeldung in Einwohnermeldeamt oder telefonisch über die Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin.

Die telefonische Sperrhotline ist unter der Rufnummer 116 116 gebührenfrei, an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr erreichbar.

Ähnliche Anliegen:


Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja

Kontakt & Öffnungszeiten - Einwohnermeldeamt

Kontakt:
Stadt Beverungen
Weserstraße 12
37688 Beverungen
Tel.: 05273 392-0
Fax: 05273 392-121
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:
montags bis freitags08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
montags, dienstags und donnerstags14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs14:00 Uhr bis 15:30 Uhr