Stadt Beverungen

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Rathaus Aktuell

Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Stadt Beverungen

Gemäß §§ 14, 17, 18, 21 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 wird hiermit die Einebnung von Reihen-, Wahl-, Urnenreihen- bzw. Urnenwahlgrabstätten bekannt gegeben.
 
Eingeebnet werden sollen Grabstätten,
a) deren Ruhe- und Nutzungszeiten spätestens zum 31.12.2024 abgelaufen sind,
b) die nicht mehr ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt sind und Nutzungsberechtigte nicht ermittelt werden konnten.