Zum einen gilt es Infizierungen vor allem durch Kontakt (Tröpfcheninfektion) und durch sogenannte Schmierbildung zu vermeiden. Zum anderen aber auch eine mögliche Aerosolwolke einzudämmen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
Unsere Maßnahmen, um Sie und uns zu schützen:
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Empfehlung)
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m
- Zugangskontrolle (max. 2 Wähler/innen pro Urnen-Wahllokal, max. 1 Wähler/in pro Mitarbeiter/in im Direktwahlbüro)
- Hinweisschilder vor jedem Wahllokal mit Hinweisen auf Einhaltung der Hygienemaßnahmen
- Gute Durchlüftung der Räumlichkeiten
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln
- Bereitstellung von kostenlosen Einwegstiften, falls ein/ Wähler/in keinen eigenen Stift mitgebracht hat
So können Sie uns helfen:
- Desinfizieren der Hände am Eingang
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m
- Eigenen Stift mitbringen
- Möglichst wenig sprechen, um die Aerosolbildung einzudämmen
- Bei Krankheitssymptomen: Wahllokal nicht aufsuchen, sondern Nutzung eines Wahlscheins
- Beachtung der allgemeinen Hygiene-Regeln
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!