- per Wahlscheinantrag-Online durch Nutzung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung (eine Online-Beantragung ist leider nicht mehr möglich)
- per Post (Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
Für Anträge, die nach dem 13.05.2022 eingehen, kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass Ihnen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig übersandt werden.
- persönlich im Wahlbüro im Rathaus (nach Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweisdokumentes)
Bitte beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln und bringen Sie Ihre Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) und nach Möglichkeit einen eigenen Schreibstift (Kugelschreiber) für die Stimmabgabe mit!
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte folgende Briefwahlunterlagen:
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau)
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot)
- ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, auf der alles verzeichnet und durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was zu tun ist.
Wenn der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzt wird, muss dieser den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift in Beverungen und ggf. eine Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, enthalten.
Der Antrag kann in einem frankierten Umschlag zurück an die dort angegebene Adresse der Stadt Beverungen gesandt, persönlich oder durch einen Dritten bei der Stadt Beverungen abgeben werden sowie in den städtischen Briefkasten am Eingang des Rathauses, Weserstraße 12, eingeworfen werden.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich bei der Stadt Beverungen im Briefwahlbüro beantragen, ausfüllen und Ihren Stimmzettel direkt in die Briefwahlurne einwerfen. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies ist vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlscheine können bis zum 13. Mai 2022, 18.00 Uhr - und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr -, im Wahlbüro mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.