Stadt Beverungen

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Vergnügungssteuer

Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Vergnügungssteuer ist die Vergnügungssteuersatzung über die Festsetzung von Vergnügungssteuern in der Stadt Beverungen in der aktuellen Fassung.

Steuerpflichtig sind Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen.

Zuständig:
Potthast, Anne
Meibom, Ralf