Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamtes Beverungen aus.
Diese sind im Wesentlichen:
- Geburtsurkunden
- Internationale Geburtsurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister
- Eheurkunden
- Internationale Eheurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunden
- Internationale Sterbeurkunden
- Abschriften aus dem Sterberegister
- Auskünfte aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit)
Beantragung:
Sie können Urkunden persönlich, telefonisch, schriftlich oder über per E-Mail beantragen.
Ein entsprechendes Antragsformular steht hier als (PDF) Datei zum download bereit.
Bei einer persönlichen Abholung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit.
Grund- und Antragsvoraussetzungen:
- das beurkundete Ereignis muss in Beverungen stattgefunden haben
- Urkunden/Auskünfte kann man nur für
- sich selbst
- den Ehegatten (= bereits verheiratet! Nicht für den/die Verlobte/n)
- die Eltern
- die Kinder erhalten
- Urkunden dürfen nur an berechtigte Personen verschickt werden, auch wenn sie von jemand anderem bestellt werden
- Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse in geeigneter Weise nachgewiesen wird
- Betreuer können Urkunden für die betreute Person nur unter Vorlage des Betreuerausweises bestellen, d. h. persönlich oder schriftlich bzw. per E-Mail (Betreuerausweis in Kopie bzw. eingescannt beifügen)
Gebühren:
- alle Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden) und Abschriften aus den Registern: 10,00 EUR
- Auskünfte aus einem Eintrag (z. B. über die Geburtszeit): 6,00 EUR
- weitere Ausfertigungen einer Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung nur die Hälfte. So beträgt die Gebühr für 3 gleichzeitig bestellte Geburtsurkunden derselben Person z. B. 20,00 EUR.
Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. Beantragung von Rente.
Zahlungsart:
- bei persönlicher Abholung ist die Zahlung der Gebühren in bar oder per EC-Kartenzahlung möglich.
- bei postalischer Zustellung sind die Gebühren vor Versendung der Urkunden zu überweisen.
Zuständig:
Loges, Silvia
Stromberg, Martina