Stadt Beverungen

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Unterhaltssicherungsangelegenheiten

in Wehr- und Zivildienstangelegenheiten

Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können für sich und ihre Familienangehörigen verschiedene Leistungen und Rechte in Anspruch nehmen. So wird der Lebensbedarf des Dienstleistenden und seiner Familie durch das Unterhaltssicherungsgesetz gewährleistet.

Entgegennahme der Anträge, Prüfung und Weiterleitung an den Kreis Höxter.

Zuständig:
Mikus, Burkhard