Stadt Beverungen

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Sondernutzungserlaubnis

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgehen, bedarf einer Erlaubnis als Sondernutzung.

Beschreibung:
Für die Benutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Bitte füllen Sie deshalb den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsflächesorgfältig aus und leiten uns dieses unterzeichnet zu.

Zuständig:
Meibom, Ralf