Stadt Beverungen

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Beschreibung:

Seit dem 01. Januar 2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) aus. Mit dieser eID-Karte kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre und kann ab dem vollendeten 16. Lebensjahr beantragt werden. Die antragstellende Person muss die Staatsangehörigkeit der EU oder EWR haben.

Zum EWR gehören: Norwegen, Island und Liechtenstein; die Schweiz gehört nicht zum EWR!

Die eID-Karte beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich. Anders als beim Deutschen Personalausweis oder Deutschen Reisepass muss bei der Beantragung kein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Ebenso ist die Angabe von Größe und Augenfarbe nicht erforderlich. Die eID-Karte enthält zudem keine Unterschrift und Fingerabdrücke.

Rechtsgrundlagen:

eID-Kartengesetz

 

Benötigte Unterlagen:

  • Bei Erstausstellung einer eID-Karte wird zur Identifikation ein gültiges Ausweisdokument benötigt.

 

Bearbeitungsdauer:

Nach der Beantragung erhalten Sie per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen. Die Dauer der Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.

Gebühren:

- 37,00 €

 

Zuständig:

 

Stephan, Severine
Böker, Sonja

Kontakt & Öffnungszeiten - Einwohnermeldeamt

Kontakt:
Stadt Beverungen
Weserstraße 12
37688 Beverungen
Tel.: 05273 392-0
Fax: 05273 392-121
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:
montags bis freitags08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
montags, dienstags und donnerstags14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs14:00 Uhr bis 15:30 Uhr