Vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 konnten gleichgeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft begründen.
Seit dem 01.10.2017 schließen gleichgeschlechtliche Partner eine Ehe. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter „Eheschließung“
Lebenspartnerschaften, die bis zum 30.09.2017 begründet worden sind und weiterhin bestehen, können nun in eine Ehe umgewandelt werden.
Was muss ich tun?
Um eine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, muss eine entsprechende Anmeldung erfolgen. Diese erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Lebenspartner/innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist bzw. seinen dauernden Aufenthalt hat.
Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin angemeldet werden.
Was wird benötigt?
Zur Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe sind grundsätzlich vorzulegen:
- Personalausweise/Reisepässe
- Erweiterte Meldebescheinigungen (für Wohnsitze außerhalb von Beverungen)
- Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister (sofern die Lebenspartnerschaft nicht in Beverungen geschlossen worden ist)
Wann und wo erfolgt die Umwandlung?
Bei Vollständigkeit der Unterlagen kann die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe im Rahmen der Entgegennahme der Anmeldung sofort im Büro des Standesamtes (ohne Trauzeremonie, Trauzeugen, Gäste) erfolgen.
Soll die Umwandlung im Rahmen einer Trauzeremonie stattfinden, so wird ein entsprechender Termin vereinbart.
Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten finden Sie unter „Eheschließung“.
Was kostet die Umwandlung?
Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist, sofern diese im Rahmen der Anmeldung erfolgt, gebührenfrei. Alle weiteren anfallenden Gebühren sind identisch mit denen einer Eheschließung.
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Zuständig:
Loges, Silvia
Stromberg, Martina