Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit, E-Rechnungen zu stellen. Dazu wird Ihnen ein zentrales Rechnungseingangsportal bereitgestellt, das die elektronische Annahme, Prüfung und korrekte Weiterleitung der E-Rechnungen übernimmt.
Die Leitweg-ID
· der Stadt Beverungen lautet: 057620008008-31001-58
· der Straßen- und Immobilienbetriebe Beverungen lautet: 057620008008-32001-65
· des Abwasserwerks der Stadt Beverungen lautet: 057620008008-32002-62
· der Stadtwerke Beverungen GmbH lautet: 057620008008-32002-62
Die Zusendung ist möglich über das E-Rechnungsportal Nordrhein-Westfalen:
· den Direktversand per E-Mail an eingang(@)erechnung.nrw oder
· über www.erechnung.nrw (Registrierung notwendig).
Wie groß darf eine XRechnung maximal sein?
Elektronische Rechnungen, inklusive rechnungsbegründender Anlagen, haben eine maximal zulässige Dateigröße von 15 Megabyte. Die maximale Anzahl rechnungsbegründender Anlagen ist auf 200 beschränkt.
Werden auch Rechnungen im ZUGFeRD-Format angenommen?
Eine ZUGFeRD Rechnung wird nur angenommen und verarbeitet, sofern sie dem Profil XRechnung des ZUGFeRD 2.1.1 Standards entspricht.
Weitere Informationen zum Umgang mit E-Rechnungen in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-informationen-fuer-rechnungssteller