Stadt Beverungen

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Asylbewerberangelegenheiten

Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Beverungen aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben einer individuellen Beratung werden finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft sowie Krankenhilfe gewährt.

Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz wird durch das Sozialamt der Stadtverwaltung Beverungen der Lebensunterhalt von bedürftigen Asylbewerbern sichergestellt. Weiterhin werden entsprechende Unterkünfte für diesen Personenkreis bereitgestellt. Die Aufnahme erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durch Zuweisung der Landesregierungsstelle in Arnsberg.

Zuständig:
Filmar, Frank
Sander, Michael
Kropp, Elisabeth