Der Rat der Stadt Beverungen hat in seiner Sitzung am 20.12.2011 das Einzelhandelskonzept für die Stadt Beverungen unter Berücksichtigung der dargestellten Abwägungsergebnisse zu den eingegangenen Stellungnahmen als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbauch (BauGB) und damit als Leitlinie für künftige einzelhandelsbezogene Planungen beschlossen und sich zu den im Einzelhandelskonzept näher dargelegten Ansiedlungsleitsätzen (Ziff. 6.5 des Konzeptes) bekannt.
Für die Unterscheidung von zentrenrelevanten, nahversorgungsrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten wird die „Beverunger Liste“ (Tab. 25 des Konzeptes) zu Grunde gelegt.
Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche gemäß dem Einzelhandelskonzept wurden beschlossen.
Bestehende Bauleitplanungen sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nach und nach diesem Konzept angepasst werden.
Die Stadt Beverungen hatte das Büro Stadt + Handel, Dortmund, mit der Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes und eines Konzeptes zur Steuerung von Vergnügungsstätten für Beverungen beauftragt.
Im September/Oktober 2011 erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung (Eigentümer, Träger öffentlicher Belange, Nachbarkommunen etc.) und die Berichtsauslage.
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Beverungen vom 19.12.2011 sowie die Abwägungstabelle und das Vergnügungssteuerkonzept vom 02.05.2012 stehen als Download hier zur Verfügung:
Einzelhandelskonzept
Abwägungstabelle
Vergnügungsstättenkonzept