Stadt Beverungen

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Aktuelles aus Beverungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 09. Juni 2024

Das Wählerverzeichnis zur Europawahl für die Stimmbezirke der Stadt Beverungen wird in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, Zimmer Nr. 108 (barrierefrei) für Wahlberech-tigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständig-keit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein/e Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er/sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.