Stadt Beverungen

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Bekanntmachungen

Änderungssatzung vom 07.03.2024 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Beverungen

Der Rat der Stadt Beverungen hat aufgrund der §§ 7 Abs. 1 in Verbindung mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 136) sowie aufgrund der Bestimmungen des § 51 Abs. 5 KiBiz NRW vom 03. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 894, 2020 S. 77) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 509) in seiner Sitzung am 07.03.2024 folgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Beverungen vom 05.07.2019 beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage zu § 3 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: 

Elternbeiträge für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Stufe

Jahresbruttoeinkommen/Euro

mtl. Beitrag/Euro

1

bis 19.199

11

2

ab 19.200

39

3

ab 25.000

66

4

ab 31.250

88

5

ab 37.500

116

6

ab 43.750

140

7

ab 50.000

165

8

ab 56.250

193

9

ab 62.500

217

10

ab 68.750

237

 
Artikel 2

 
Der § 8 (2) „Sonstige Betreuungsangebote“ wird wie folgt neu gefasst:
 
Der Elternbeitrag hierfür ist einkommensunabhängig und beträgt monatlich 45,00 € (jährlich 540,00 €). Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder Personen, die nach § 2 Abs. 6 an die Stelle der Eltern treten, zur gleichen Zeit das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ in Beverungen, so wird für das zweite und jedes weitere Kind der halbe Beitrag nach dieser Satzung erhoben. Für An- und Abmeldungen innerhalb eines Monats ist für diesen Monat der volle Monatsbeitrag zu entrichten. Die Beitragspflicht besteht für das gesamte Schuljahr einschließlich der Ferien, auch wenn in den Ferien keine Betreuung stattfindet. Wird eine Ferienbetreuung in Anspruch genommen, beträgt der Beitrag hierfür 50,00 € pro Woche. 

Artikel 3 

Der § 9 „Inkrafttreten“ erhält folgende Fassung: 

Diese Satzung tritt zum 01.08.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Beverungen vom 05.07.2019, 1. Änderungssatzung vom 15.05.2020, außer Kraft. 

Bekanntmachungsanordnung 

Die vorstehende Satzung wird hiermit gem. § 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung-BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NRW S. 516) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen öffentlich bekannt gemacht.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und / oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
 
a)         eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)         diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)         der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)         der Form- und / oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Beverungen, 18.04.2024

 
STADT BEVERUNGEN
Der Bürgermeister
gez. Hubertus Grimm