Beschreibung:
Der Kinderreisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter, ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohnermeldeamt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen.
Besteht eine Vormundschaft, wird eine Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts benötigt.
Der Kinderreisepass wird für 1 Jahr ausgestellt und kann bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
Rechtsgrundlagen:
Passgesetz (PassG)
Benötigte Unterlagen:
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (evtl. der bisherige Kinderausweis)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (unabhängig vom Alter des Kindes)
- die Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer; ein Formular ist im Einwohneramt erhältlich oder kann unter der Rubrik "Downloads/Links abgerufen werden)
Verlängerung/Aktualisierung:
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres ist nur möglich, wenn der alte Pass noch nicht abgelaufen ist. Dazu ist der Kinderreisepass mitzubringen.
Gebühren | |
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Ausstellung eines Kinderreisepasses | 13,00 € |
bei Verlängerung / Aktualisierung | 6,00 € |
Die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten!
Hinweise:
Kinderreisepass verloren/Kinderreisepass wiedergefunden
Meldungen über Verlust, Diebstahl und Widerauffindung von Kinderreisepässen können nur persönlich durch den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.
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Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja