Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz in Beverungen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen,
- wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) gemeldet sind.
Sie erhalten dann - wie alle Wahlberechtigten - spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) beim Wahlamt der Stadt Beverungen eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Stadt Beverungen im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Unionsbürger