Für Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss vor Arbeitsaufnahme in vielen Fällen eine Arbeitsschutzuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorgenommen werden.
Die Kosten für diese Untersuchung werden vom zuständigen Gesundheitsamt übernommen.
Um die Kosten mit dem Gesundheitsamt abzurechnen, benötigt der Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen. Oder kann online über den Dienst https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen beantragt werden.
Beantragt werden kann er entweder von Jugendlichen selbst oder von einem Elternteil.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis,
- Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument
Gebühren:
Keine
Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja