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Stadt Beverungen (Druckversion)

Personalausweispflicht - Befreiung

Personalausweispflicht - Befreiung

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).

Voraussetzungen:

  • Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Sie sind in Beverungen mit Hauptwohnsitz gemeldet

Verfahren:

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist.

Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuers/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

Der Antrag kann formlos oder mit dem unten im Download zur Verfügung stehenden Formular gestellt werden.

Besonderer Hinweis:

Eine Auslandsreise kann mit der Befreiung nicht durchgeführt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag der betreffenden Peron
  • ärztliches Attest, z. B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
  • den bisherigen Personalausweis und/oder Reisepass

Gebühren:
kostenfrei

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Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja

http://www.beverungen.de//de/rathaus-service/rathaus-service/was-erledige-ich-wo-von-a-z/personalausweispflicht-befreiung