Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Für Ihren Antrag benötigen wir
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Der vorläufige Reisepass muss persönlich beantragt werden.
Sie können sich nicht vertreten lassen.
Gebühren:
vorläufiger Reisepass - ein Jahr gültig | 26,00 € |
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Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja