Der Kreis Höxter hebt die Allgemeinverfügung zu pflanzlichen Abfällen auf
Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht Verwertung vor:
Brenntage werden grundsätzlich abgeschafft
Brauchtumsfeuer, wie hier das traditionelle Osterfeuer, sind nach der Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kreises Höxter für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch
Verbrennen weiterhin erlaubt. Foto: Kreis Höxter