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Stadt Beverungen (Druckversion)

Aktuelles aus Beverungen

Aktuelles aus Beverungen

Hunde besser an die Leine

Der Frühling ist da und die freie Landschaft wird zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Einige Haarwildarten, wie z.B. der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie z.B. Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.
In der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Zeitraum 01. April bis zum 15. Juli gilt für Hundehalter/Halterinnen eine besondere Sorgfaltspflicht. Hunde sollten insbesondere in diesem Zeitraum nur noch angeleint in der freien Landschaft, wie Wiesen, Felder und Wälder geführt werden. Dabei sollten die Hunde unbedingt auf den Wegen bleiben.
Streunende, wildernde oder auch „nur“ stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, weil im Falle einer empfindlichen Störung wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Sollte ein wildlebendes Tier von einem freilaufenden Hund gehetzt, verletzt oder gerissen werden, würde dies als Ordnungswidrigkeit gewertet und der Hund als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetztes NRW eingestuft.
Da viele freilebende Tiere auch innerörtliche Parks und Grünanlagen zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesen Bereichen im Stadtgebiet Beverungen eine ganzjährige Anleinpflicht besteht. Ebenso besteht in ausgewiesenen Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht.
 
 

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