Stadt Beverungen

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Wohnberechtigungsschein

Beschreibung:
Für den Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnungen), ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich. Wohnberechtigungsscheine werden, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, auf Antrag vom Kreis Höxter ausgestellt. Antragsformulare sind bei der Stadt Beverungen erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Höxter, Rufnummer 05271/ 965-0.

Zuständig:
Schreck, Louis
Hesse, Christine

Öffnungszeiten - Wohngeldstelle

Öffnungszeiten
montags bis freitags08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
montags und donnerstags14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstag und mittwochsnachmittags geschlossen

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.