Stadt Beverungen

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Untersuchungsberechtigungsschein nach JArbSchG

 

Für Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss vor Arbeitsaufnahme in vielen Fällen eine Arbeitsschutzuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorgenommen werden.

Die Kosten für diese Untersuchung werden vom zuständigen Gesundheitsamt übernommen.

Um die Kosten mit dem Gesundheitsamt abzurechnen, benötigt der Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen. Oder kann online über den Dienst https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen beantragt werden.

Beantragt werden kann er entweder von Jugendlichen selbst oder von einem Elternteil.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis,
  • Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument


Gebühren:
Keine

Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja

Kontakt & Öffnungszeiten - Einwohnermeldeamt

Kontakt:
Stadt Beverungen
Weserstraße 12
37688 Beverungen
Tel.: 05273 392-0
Fax: 05273 392-121
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:
montags bis freitags08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
montags, dienstags und donnerstags14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs14:00 Uhr bis 15:30 Uhr