Stadt Beverungen

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Ummeldung

Beschreibung:

Sollten Sie Ihren Wohnsitz innerhalb des Gemeindegebietes wechseln, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen ummelden.

Sollten Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können Sie auch diese Ummeldung direkt im Einwohnermeldeamt tätigen.

Hinweis:

Folgende Institutionen sollten Sie insbesondere informieren:

  • Strom-, Wasser-, und Gasversorgungsunternehmen
  • Geld- oder Kreditinstitut
  • Krankenkasse
  • Rundfunk- und Fernsehanstalt
  • Post AG (evtl. Nachsendeantrag)
  • Telefongesellschaft
  • ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
  • Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt

Wichtig: Briefkasten und Klingel beschriften!!!

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Download)
  • ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Umzug eines minderjährigen Kindes (Download)

Gebühren:
keine

Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja