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Stadt Beverungen (Druckversion)

Gewerbeabmeldung

Gewerbeabmeldung

Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen.

Sie sollten Ihr Gewerbe abmelden, sobald Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgeben.

Sobald ein Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird, muss eine Gewerbeabmeldung erfolgen.

  • wenn der Inhaber wechselt, der Betrieb aber durch einen neuen Inhaber fortgeführt wird
  • bei Verpachtung muss der als Inhaber ausscheidende Verpächter abmelden
  • bei Verlegung des Betriebes in eine andere Stadt

Besonderheiten:
Bei teilweiser Aufgabe des Betriebes ist nur abzumelden, wenn dabei gleichzeitig eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle vollständig aufgegeben wird eine Abmeldung des Gewerbebetriebes kann in Ausnahmefällen von Amts wegen vorgenommen werden, wenn von der Aufgabe des Betriebes Kenntnis genommen wurde und eine Abmeldung durch den Inhaber nicht erfolgt.

Wenn Sie die Gewerbeabmeldung schriftlich erledigen möchten, können Sie diese hier als PDF-Formular aufrufen und persönlich beim Ordnungsamt vornehmen.

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.


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Zuständig:
Potthast, Christopher

http://www.beverungen.de//de/rathaus-service/rathaus-service/was-erledige-ich-wo-von-a-z/gewerbeabmeldung