Beschreibung:
Für den Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft oder eines Beherbergungsbetriebes ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsvordruck
- Führungszeugnis des Antragstellers
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt
- Grundrisszeichnung der Gaststättenräume
- Lageplan
- Kopie des Miet- oder Kaufvertrages
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- u. Handelskammer (IHK), dass an einem Gaststättenseminar teilgenommen wurde bzw. Nachweis der gastronomischen Ausbildung
- Prüfprotokolle (Lüftung, Schankanlage, techn. Einrichtungen)
- Unterrichtungsnachweis des Gesundheitsamtes
Die Gebühren richten sich nach der Größe der Gaststätte.
Ähnliche Anliegen:
Zuständig:
Becker-Beier, Marion