Beschreibung:
Die Fischereiprüfung ist ab dem 14. Lebensjahr möglich, danach kann ein Jahres-/Fünfjahres-fischereischein ausgestellt werden.
Der Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird für ein Jahr ausgestellt bzw. um ein weiteres Jahr verlängert. Mit einem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung von Inhabern des Jahres-/Fünfjahres-Fischereischeines geangelt werden. Der Jahres-/Fünfjahres-Fischereischein kann für ein Jahr bzw. fünf Jahre ausgestellt werden. Hierbei gilt der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. als ein Jahr. Der Fischereischein kann mehrmals verlängert werden.
Informationen zur Fischereiprüfung erhalten Sie beim Kreis Höxter - Untere Fischereibehörde - Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Telefon 05271 965-0.
Hinweise:
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können Jahres-/Fünfjahresfischereischeine zu den u. g. Gebühren auch als Sonderfischereischeine ausgestellt werden, mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben (§ 32 a Landesfischereigesetz).
Die Fischereischeine werden jeweils bis zum Ende eines Jahres ausgestellt. Kosten fallen in folgender Höhe an:
Jahres-Fischereischein | 16,00 EUR |
Fünf-Jahres-Fischereischein | 48,00 EUR |
Jugend-Fischereischein | 8,00 EUR |
Ersatzfischereischein bei Verlust des Originals | 5,00 EUR |
Benötigte Unterlagen:
- Lichtbild (bei Neubeantragung)
- gültiger Fischereischein (bei Verlängerung)
- Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung
Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja