Stadt Beverungen

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Kindergarten-Elternbeitrag

Nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wird für die Betreuung eines Kindes in einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte oder einem Kinderhort ein Kindergarten-Elternbeitrag erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages ist einkommensabhängig und wird nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise festgesetzt.

Wenn Ihr Kind eine der genannten Einrichtungen besucht, werden Sie von der Stadtverwaltung zur Abgabe der verbindlichen Erklärung zum Elternbeitrag und der entsprechenden Einkommensnachweise aufgefordert.

Benötigte Unterlagen:
Einkommensnachweise (z. B. Einkommensteuerbescheid, Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Unterhalt)

Zuständig:
Kropp, Elisabeth