Beglaubigungen von Schriftstücken und Dokumenten:
Beglaubigungen von Schriftstücke können im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen vorgenommen werden.
Bitte beachten, Sie, dass im Einwohnermeldeamt ausschließlich amtliche Beglaubigungen ausgefertigt werden dürfen.
Hierzu zählen unter anderem Beglaubigungen für:
Das Einwohnermeldeamt ist nicht befugt, öffentliche Beglaubigungen durchführen.
Hierzu zählen unter anderem Beglaubigungen für:
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen:
Unterschriften oder Handzeichen können ebenfalls im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen beglaubigt werden.
Bei der Beglaubigung einer Unterschrift muss diese persönlich im Einwohnermeldeamt geleistet werden.
Beglaubigung für Rentenzwecke:
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind kostenfrei.
Benötigte Unterlagen:
Für das Ausland
Wenn Sie die Unterlagen bei einer Stelle im Ausland vorlegen müssen, könnte gegebenenfalls eine Apostille erforderlich sein. Zuständig ist hierfür die jeweilige Bezirksregierung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold.
Gebühren:
je zu beglaubigendes Schriftstück | 4,20 € |
je zu beglaubigende Unterschrift | 2,50 € |
Fotokopie je DIN A4 Seite | 0,70 € |
Fotokopie je DIN A3 Seite | 0,90 € |
Ähnliche Anliegen:
Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja
Kontakt:
Stadt Beverungen
Weserstraße 12
37688 Beverungen
Tel.: 05273 392-0
Fax: 05273 392-121
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten: | |
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montags bis freitags | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
montags, dienstags und donnerstags | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
mittwochs | 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr |