Beglaubigungen von Schriftstücken und Dokumenten:
Beglaubigungen von Schriftstücke können im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen vorgenommen werden.
Bitte beachten, Sie, dass im Einwohnermeldeamt ausschließlich amtliche Beglaubigungen ausgefertigt werden dürfen.
Hierzu zählen unter anderem Beglaubigungen für:
- Zeugnisse
- Ausweisdokumente
- Einbürgerungsurkunden
- Schwerbehindertenausweise
Das Einwohnermeldeamt ist nicht befugt, öffentliche Beglaubigungen durchführen.
Hierzu zählen unter anderem Beglaubigungen für:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde, hier stellt das zuständige Standesamt auf Antrag neue Urkunden aus)
- Unterschriften für Vorsorge-/Betreuungsvollmachten/Patientenverfügungen (zuständig ist die Betreuungsstelle oder Notar)
- Testamente, Erbscheine (zuständig sind die Notare)
- Unterschriften für Schenkungen oder Bürgschaften (zuständig sind die Notare)
- Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig sind die Katasterämter)
- Versicherungspolicen (zuständig sind die Notare)
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen:
Unterschriften oder Handzeichen können ebenfalls im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen beglaubigt werden.
Bei der Beglaubigung einer Unterschrift muss diese persönlich im Einwohnermeldeamt geleistet werden.
Beglaubigung für Rentenzwecke:
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind kostenfrei.
Benötigte Unterlagen:
- Original des Schriftstückes
- Wenn vorhanden, die zu beglaubigende Kopie
Für das Ausland
Wenn Sie die Unterlagen bei einer Stelle im Ausland vorlegen müssen, könnte gegebenenfalls eine Apostille erforderlich sein. Zuständig ist hierfür die jeweilige Bezirksregierung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold.
Gebühren:
je zu beglaubigendes Schriftstück | 4,20 € |
je zu beglaubigende Unterschrift | 2,50 € |
Fotokopie je DIN A4 Seite | 0,70 € |
Fotokopie je DIN A3 Seite | 0,90 € |
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Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja